Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – Glasfaserausbau
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) ist am 01.12.2021 in Kraft getreten. Dieses beinhaltet viele Neuerungen und Anpassungen, darunter auch, dass die Umlagefähigkeit der Kosten nach Betriebskostenverordnung des TV Dienstes über herkömmliche Anlagen nach einer Übergangsfrist entfällt.
Nach dem neuem TKG sollen alle Gebäude ans Glasfasernetz angeschlossen werden. Diese Anschlüsse laufen über entsprechende Netzbetreiber. Die Hausanschlüsse, welche kostenneutral durch den Netzbetreiber gelegt werden, wurden für die von uns verwalteten Objekte bereits beauftragt.
In den kommenden Jahren gilt es jetzt darüber zu beschließen, ob das gesamte Objekt auf einmal kostenpflichtig ausgebaut und ans Glasfasernetz angeschlossen werden soll, oder ob dies jeweils nur für diejenigen Eigentümer erfolgt, die aktuell einen Glasfaser-Netzanschhluss bestellen möchten.
Das Glasfasdernetz ist Versorgerneutral, wie auch die Stromnetze, die Leitungsdurchführungsgebühren regeln die Anbieter unter sich, d.h. Sie können den jeweiligen Anbieter selber wählen.
Weitere Infos unter "Telekommunikationsmodernisierungsgesetz"
Interneseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Ihre Andrea Hewig
[Geschäftsführende Gesellschafterin]